Bedeutungsvolle Tüdelchen

Manchmal sind es Kleinigkeiten, die mir nicht aus dem Kopf gehen. Zum Beispiel Anführungszeichen.

Gestern las ich bei ze.tt, einem Online-Magazin für junge Leute, einen Artikel über Karfreitag, überschrieben mit „Diese Filme dürfen an Karfreitag nicht gezeigt werden – um „religiöses Empfinden“ nicht zu verletzen“. Als erstes Beispiel wurde „Das Leben des Brian“ genannt, es folgten die „Rocky Horror Picture Show“, die Filmklamotten „Vier Fäuste gegen Rio“ und „Police Acadamy“, dann „Terminator“, „Top Gun“ und „Mad Max“. Aber es sind nicht diese Filme, die mein religiöses Empfinden verletzen, sondern die Anführungszeichen in der Überschrift.

Warum wurde das „religiöse Empfinden“ in Tüdelchen gesetzt? Sie suggerieren: Ein solches Empfinden gibt es eigentlich gar nicht. Das ist eine Erfindung der Religiösen, um der Gesellschaft ihre eigene Einstellung aufzudrücken, um Tanz- und Filmverbote durchzusetzen und die Kritik an der eigenen Einstellung zu unterbinden. Gemeint ist damit § 166 StGB, der „Blasphemieparagraph“, in dem es allerdings nicht so sehr um die religiösen Gefühle, sondern vor allem den öffentlichen Frieden geht. Egal. Wichtig ist die Botschaft: Wir Normalos werden von der Religion unterdrückt.

Mein Problem ist: Durch die Tüdelchen werde ich in meinem „religiösen Empfinden“ verletzt. Oder besser: Ich fühle mich angegriffen. Hier wird etwas lächerlich gemacht oder zumindest nicht ernst genommen, was mir viel bedeutet.

Andererseits finde ich aber auch: Die ze.tt-Redakteurin hat im Prinzip Recht. Ich glaube zwar, dass es so etwas wie ein „religiöses Empfinden“ gibt, aber nicht, dass es in besonderer Weise schützenswert ist. Es gehört in die Reihe von Empfindungen und Gefühlen, die zur Identität des Menschen gehören und die ihm am Herzen liegen. Sich darüber lustig zu machen würde ihn sehr verletzen. Aber das gilt nicht nur für Religion. Für andere sind es Familie, Fußball, Homosexualität oder das politische Engagement. Besonders unanständig ist es, Schwächere lächerlich zu machen. Allerdings ist das auch immer eine Gratwanderung. Denn sonst dürfte man auch keine Witze über den HSV mehr machen.

Für all diese Gefühle gibt es die §§ 186-199 StGB, in denen es allgemein um Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und dergleichen geht. Und zur Religionsfreiheit bekennt sich schon unser Grundgesetz im Artikel 4, die ungestörte Ausübung wird durch § 167 StGB geschützt.

Und die Filmverbote? „Das Leben des Brian“ gehört für mich zu den besten Jesus-Persiflagen überhaupt: intelligent, witzig, treffend. Aber man darf offenbar nicht lachen am Karfreitag. Deshalb stehen ja auch Bud Spencer und Police Academy auf dem Index. Der Terminator und Mad Max dagegen gelten als zu brutal – eine seltsame Argumentation an einem Tag, dessen Ursprung eine Kreuzigung ist.

Ralf Peter Reimann schreibt auf seinem Blog, dass die Kirche stattdessen den Sinn von Karfreitag wieder deutlich machen sollte. Im Prinzip stimme ich ihm zu. Ob seine Argumente aber außerhalb der Kirche überzeugen, wage ich zu bezweifeln.

Und warum sollten zumindest Atheisten all diese Filme nicht sehen dürfen? Ich vermute einmal, dass sich ein Großteil der Deutschen unter Karfreitag etwa soviel vorstellen können wie unter Ramadan. In den Großstädten gehört die Mehrheit keiner Kirche mehr an. Wir mögen ja eine christlich-jüdische Tradition haben, doch wir leben in einem säkularen Staat. Für mich spricht alles dafür, sowohl die Film- und Tanzverbote aufzuheben als auch den § 166 StGB.

Dann kann jeder „nach seiner Fasson selig werden“ (Friedrich II.), die eine im Kino, der andere im Gottesdienst. Und vielleicht kommen wir dann auch einmal irgendwo zueinander, wo wir unverkrampft die jeweiligen Stärken und Vorteile austauschen können.

7 Gedanken zu “Bedeutungsvolle Tüdelchen

  1. Thomas Jakob schreibt:

    Das mit den Tüttelchen sehe ich auch so. Ich sehe das, genau wie die sich neuerdings ausbreitende Tendenz, Religiösem grundsätzlich den Respekt zu versagen, als Alarmsignal.

    Und was die ewigen Diskussionen um die Details am Karfreitag angeht: mich stört es nicht, wenn sich andere am Karfreitag „Das Leben des Brian“ ansehen. Aber ich diskutiere schon hin und wieder mit Atheisten, die sich am Karfreitag unzulässig in ihrer Freiheit beschränkt sehen. Das ist ein kirchlicher Feiertag, an dem auch Nichtmitglieder und Nicht- und Andersgläubige frei haben, um den Preis, bestimmte Dinge nicht öffentlich tun zu dürfen. Das halte ich trotzdem für ein gutes Angebot. Die Alternative wäre für mich, den Karfreitag als Feiertag abzuschaffen. Christen könnten dann einen Urlaubstag nehmen, und der Rest der Welt könnte tun, was er wollte.

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    • gebrocheneslicht schreibt:

      Den letzten Vorschlag kann ich so unterschreiben. Aber ich sehe „kirchliche Feiertage“ letztlich auch als staatliche an, weil sie zwar mit Kirchenfesten begründet, aber vom Staat gewährt werden. Tanz- und Filmverbote sind vom Staat gewollt, weil er die besinnliche Stimmung entweder selbst will (Zusammenhalt der Gesellschaft) oder Rücksicht auf die Kirchen nimmt. Zum Ersten: Das glaube ich nicht bzw. höchstens für Bayern. Zum Zweiten: Auf mich muss mit solchen Verboten keiner Rücksicht nehmen. Mir wäre es am liebsten, wenn die Kirchen offiziell dazu sagen würden: Macht damit, was ihr wollt. Wir haben wichtigere Fragen zu klären. Der Zusammenhalt der Gesellschaft entscheidet sich nicht am Karfreitag, sondern an der Flüchtlingsfrage und der Integration von Einwanderern. Am sozialen Gleichgewicht. An der Frage, ob wir nur an uns oder auch aneinander denken wollen. An sowas…

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  2. Waltraud Habicht schreibt:

    Ich glaube, mir geht es etwas anders damit. Das Leben des Brian kann allerdings wirklich jeder gucken, wann er will.
    Ich wünsche mir aber eine gegenseitige Rücksichtnahme auf die religiösen Gefühle, Gebräuche, Bedürfnisse aller verschiedenen gläubigen Menschen und auch derer, die nicht gläubig sind, aber mit uns zusammen leben. Es tut mir weh, wenn andere das nicht spüren und respektieren. Im Dorf in Hessen, in dem ich als Jugendliche gelebt habe, haben sich Katholiken und Evangelische an deren jeweils höchstens Feiertagen immer absichtlich gekränkt durch öffentliches Wäsche aufhängen usw.
    Wenn ich selbst weiß, dass ein bestimmtes Verhalten von mir andere kränkt oder sonst unglücklich macht, würde ich doch versuchen, es zu vermeiden. Nie würde ich ohne entsprechende Kleidung eine Kirche oder Moschee oder Synagoge betreten, in der hierzu Erwartungen und Wünsche der Gläubigen herrschen.
    Wenn das aber heute nicht (mehr) gegeben ist, kann es schon für eine Zeitlang Sinn machen, von staatlicher Seitefür einen solchen Schutz zu sorgen.
    So musste man es z.B. auch mit der Strafvorschrift zur Vergewaltigung in der Ehe machen, um überhaupt erst deutlich zu machen, dass das Unrecht ist. Daneben ist natürlich ein staatliches und bürgerliches Eintreten für gegenseitigen Respekt und Lebenlassen nötig.

    Genau deswegen schreib ich das hier ( was natürlich keinerlei Mut erfordert)

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    • gebrocheneslicht schreibt:

      Liebe Waltraud, ich bin ganz bei Dir. Ich wünsche mir dringend Respekt vor allem, was Menschen wichtig und wertvoll ist – und das kann eben die Familie ebenso sein wie der Sportverein oder die Religion. Und dafür setze ich mich ein – im Wissen, dass auch ich diesen Respekt hier und da habe vermissen lassen.
      Ich meine aber, dass Religion in diesem Zusammenhang nicht so besonders ist, dass man dafür einen eigenen Paragraphen braucht. Es klingt dann so, als ob wir Religiösen für uns Sonderrechte beanspruchen. Als ob wir besonders empfindlich seien.
      Sind wir vielleicht auch. Wir sollten als Christen oder Moslems aber aufpassen, dass wir Nichtgläubige nicht abwerten. Sicher, im entsprechenden Paragraphen ist sowohl von Religionen als auch von Weltanschauungen die Rede. Aber was ist mit denen, die sich keiner Weltanschauung zugehörig fühlen? Ich finde, wir sollten den Anschein vermeiden, dass wir vor dem Gesetz etwas Besonderes wären.
      Liebe Grüße
      Erik

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